Das Familienrecht regelt Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Auch Fragen der Vormundschaft, der Pflegschaft und der Betreuung fallen hierunter.
Das Erbrecht regelt das subjektives Recht, Verfügungen über sein Eigentum zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu "erben").
Das Vertragsrecht umfaßt alle zweiseitigen Rechtsgeschäfte, die grundsätzlich durch zwei sich einander wechselseitig entsprechenden Willenserklärungen zustandekommen. Beispiele hierfür sind der Kauf, der Auftrag, die Schenkung, die Leihe, der Maklervertrag oder der Reisevertrag.
Verkehrsrecht umfaßt einerseits das öffentliche Ordnungsrecht, andererseits das zivile Recht im Rahmen einer Unfallregulierung und die Rechtsbeziehungen zu den Kfz-Versicherern.
Beim Mietvertrag, einem im BGB typisierten, gegenseitigen, schuldrechtlichen Vertrag, schuldet der Vermieter dem Mieter die Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit und der Mieter als Gegenleistung die vereinbarte Miete.
Das Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatspostulats. Unter das Sozialrecht fallen einzelne Rechtsgebiete und Gesetzesmaterien wie die Sozialversicherung und Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung), soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z.B. Schwerbehindertenrecht, Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung), soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung) und Soziale Hilfen bzw. Grundsicherung (Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende).