Ehevertrag

Ein Ehevertrag muss nicht sein, hilft aber, jede Menge Geld zu sparen! In einem Ehevertrag entscheiden Sie sich für einen bestimmten Güterstand sowie entsprechende Regelungen im Falle der Trennung und Scheidung. Zwei wesentliche Vorteile hat der Ehevertrag:

  1. Ihr Anwalt berät Sie schon in "Friedenszeiten", Ihr Partner und Sie wissen, woran Sie sind.
  2. Kommt es irgendwann zur Scheidung, treiben vor allem Einkommen, Vermögen und Rentenanwartschaften den Streitwert und damit die Kosten in die Höhe. Das ist anders, wenn Unterhalt, Rentenanwartschaften und Vermögen und damit der Güterstand schon im Ehevertrag geklärt worden sind.

Der gesetzliche Güterstand ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Das gilt im Falle der Trennung auch für den Kindes- und Ehegattenunterhalt, die elterliche Sorge für die Kinder und die Verteilung der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Was alles der Richter regeln kann, habe ich bereits unter dem Punkt "Trennung & Scheidung" aufgezählt.

Nun könnten Sie fragen, wenn alles geregelt ist, wieso brauchen wir dann einen Vertrag?

Gegenfrage: Warum dem Gesetz überlassen, was Sie selber regeln können, so wie Sie es wollen? Wo Sie in jede Falle tappen, kennt sich der Fachanwalt aus. Ich kann Ihnen helfen, alles nach Ihrem Wunsch zu regeln.

Ich berate Sie über

  • die rechtliche, steuerliche und finanzielle Bedeutung einer Scheidung,
  • Möglichkeiten, eine Scheidung schonend für Ihre Kinder abzuwickeln,
  • die einverständliche Vergleichslösung als Alternative zur nervenaufreibenden und teuren Auseinandersetzung vor Gericht,
  • Möglichkeiten, Unterhalt zu verlangen und
  • notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit Verzögerungen bei Unterhaltszahlungen.


Also: Lassen Sie sich so früh wie möglich fachanwaltlich beraten! Die Scheidung zeigt deutlich, wie wichtig klare Verhältnisse sind. In allen Vermögens- und Lebenslagen, in denen sich Grundlegendes ändert, gilt: Der frühe Kontakt zu Ihrem Anwalt spart Geld, Zeit und Ärger!

So zum Beispiel, wenn Sie

  • entscheiden wollen, welche ehevertragliche Gestaltung Ihre Firmenanteile sichert,
  • mit Ihrem Ehegatten gemeinsam bauen wollen,
  • Ihren Kindern oder einem Ihrer Kinder vorzeitig das elterliche Haus übertragen möchten.


Die Frage der Kosten ist zu Beginn eines jeden Mandats zu klären, damit Sie von vornherein wissen, was auf Sie zukommt. Außerdem kann so gleich die Möglichkeit einer staatlichen Hilfe in Form der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe geprüft werden, die in einer Vielzahl der familienrechtlichen Fälle in Frage kommt, da Eheleute, die sich voneinander getrennt haben, erfahrungsgemäß über wenig wirtschaftliche Mittel verfügen.