Niemand beschäftigt sich gern mit dem Gedanken, was "danach" passiert und schiebt die Vorstellung an ein Testament in die ferne Zukunft. Aber es kann jeden jederzeit treffen. Daher ist es immer ratsam, sich frühzeitig zu überlegen, wer für den Fall der Fälle ihr Erbe sein soll. Ein klar formulierter, letzter Willen vermeidet zudem zukünftige Streitigkeiten unter den Erben.
Sicherlich ist einiges durch die gesetzliche Erbfolge vorbestimmt. In erster Linie erben die Ehefrau und die Kinder, danach die übrigen Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad. Als im Erbrecht tätiger Anwalt kann ich Ihnen Auskunft darüber geben, wer nach dem Gesetz zuerst erbt und andere Verwandte ausschließt.
Allerdings ist einem der nächste Verwandte nicht auch immer der liebste Mensch auf der Welt. Wollen Sie Zank und Streit, Neid und Argwohn verhindern, dann bestimmen Sie selbst, wie sich die Dinge nach Ihrem Tod entwickeln sollen.
Folgende Fragen können eine Rolle beim Verfassen Ihres Testaments spielen:
Als im Erbrecht tätiger und zur Verschwiegenheit verpflichteter Anwalt bin ich Ihre richtige Ansprechstelle für persönliche Bedenken, steuerliche Fragen, Fragen der Testaments-Verwahrung und der Bankvollmachten für den Todesfall.
Ein Testament können Sie notariell beurkunden lassen oder selbst handschriftlich niederschreiben und unterschreiben. Die handschriftliche Form ist jedoch formales Mindesterfordernis, sodass bereits eine Kopie nicht mehr ausreichend ist - oder ein unterschriebener, maschineller Ausdruck.
Häufig schleichen sich bei Eigenformulierungen jedoch inhaltliche Fehler ein, mit zum Teil gravierdenden, vom Laien kaum vorhersehbaren Auswirkungen.
Solche selbst verfassten Testamente lösen erfahrungsgemäß Streitigkeiten unter den Erben aus, mit zum Teil erheblichen zeitlichen und finanziellen Folgen. Der Grund ist dabei selten die Habsucht einzelner Erben, sondern vielmehr die Lesart des Testaments, die für Streit sorgt. Daher kann ich Ihnen immer nur die anwaltliche Beratung empfehlen!
Ohne eindeutiges Testament gibt es also meistens jede Menge Ärger. Ihr letzter Wille gehört deshalb in die Obhut eines versierten Anwalts. Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag stehen zur Wahl. Ich weiß, mit welchen rechtlichen Mitteln Sie Ihre individuellen Vorstellungen verwirklichen können.