Das Erbe - eine schwierige Hinterlassenschaft?

Wenn ein vertrauter Mensch stirbt, bringt dies Trauer mit sich. Aber ein Todesfall verlangt oft auch rasches Handeln und überlegte Entscheidungen. Den Erben stellen dann häufig sich viele Fragen:

  • Erbe ich allein oder mit Anderen zusammen?
  • Wieso bin ich Erbe - als naher Angehöriger nach dem Gesetz oder hat der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen, zum Beispiel ein Testament, verfasst?
  • Woraus besteht die Erbschaft? Ist zum Beispiel ein Haus da? Wenn ja, ist das Haus mit Hypotheken belastet?
  • Hat der Erblasser Schulden hinterlassen, vielleicht gegen über dem Finanzamt?
  • Hafte ich als Erbe für die Schulden des Erblassers?
  • Sollte ich die Erbschaft möglicherweise ausschlagen?
  • Brauche ich einen Erbschein und wo bekommen ich ihn? Wie komme ich in den Besitz der Erbschaft?

Wenn es darum geht, Ihre Fragen zu beantworten oder Sie bei der Bewältigung der Aufgaben, die sich Ihnen durch die Hinterlassenschaft stellen, zu unterstützen, kann ich Ihnen als im Erbrecht tätiger Anwalt helfen, egal ob es darum geht, die Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen, den Wert des Erbes zu ermitteln, und darauf zu achten, dass Erben wie Anspruchsteller befriedigt werden, oder Sie bei der Entscheidung zu unterstützen, die Erbschaft gegebenenfalls auszuschlagen, sollten die Schulden das Vermögen überwiegen. Eine solche Entscheidung muss schnell getroffen werden, da eine Erbschaftsausschlagung in der Regel innerhalb von sechs Wochen erklärt werden muss. Aus diesem Grunde kann ich Ihnen nur raten, sich hier möglichst früh um anwaltliche Hilfe zu bemühen, da Sie hier alle Ihre Fragen beantwortet bekommen und Entscheidungen fristgerecht treffen können.

Hat der Erblasser kein Testament gemacht, tritt die gesetzliche Erbfolge ein: Es erben in erster Linie die Ehefrau und die Kinder; danach die übrigen Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad.

Hat der Erblasser ein Testament gemacht und zum Beispiel seinen Ehepartner oder seine Kinder enterbt, stellt sich häufig die Frage, ob diese dann auch tatsächlich leer ausgehen? Die Antwort ist nein! Das Gesetz hat den sogenannten Pflichtteil normiert, den der Erblasser seinem Ehepartner, seinen Kindern und seinen Enkelkindern regelmäßig nicht entziehen kann! Sind Sie enterbt, können Sie zudem das Testament möglicherweise auch anfechten. Welche Chancen und Rechte Sie hier haben, kann ich Ihnen sagen.

Als Erbe sind Sie mit der Abwicklung der Erbsache befasst. Das bedeutet, Sie müssen sich auch mit Bestattungsunternehmen, Banken, Versicherungen und dem Finanzamt auseinandersetzen. Auch aus der Abwicklung können sich einige Fragen ergeben, bei denen ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann:

  • Sind die Beerdigungskosten Schulden, die das Erbe mindern?
  • Welche Entscheidungen für die Anlage des hinterlassenen Kapitals sind zweckmäßig?
  • An wen ist die Lebensversicherung auszuzahlen - an den Erben oder an den, den der Erblasser für den Todesfall als Berechtigten in den Versicherungsvertrag eingesetzt hat?
  • Muss der Erbe nur nicht gezahlte Steuern des Erblassers oder muss er, weil er Erbe geworden ist, auch eigene Steuern zahlen? Welche Möglichkeiten gibt es, um Steuern zu sparen?

Die Frage der Anwaltskosten ist natürlich auch hier gleich zu Beginn einer Beratung zu klären. Gerade bei Erbschaften, deren Vermögen möglicherweise gegen Null tendieren, gibt es die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Form von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu erhalten. Außerdem gewährt Ihnen Ihre private Rechtsschutzversicherung in der Regel Versicherungsschutz für das erste Beratungsgespräch.