Kosten & Gebühren

Die Frage der Kosten ist zu Beginn eines jeden Mandats zu klären, damit Sie von vornherein wissen, was auf Sie zukommt. Außerdem kann so gleich die Möglichkeit einer staatlichen Hilfe in Form der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe geprüft werden, die in einer Vielzahl der familienrechtlichen Fälle in Frage kommt, da Eheleute, die sich voneinander getrennt haben, erfahrungsgemäß über wenig wirtschaftliche Mittel verfügen.

Soweit es die Durchführung einfacher Scheidungen angeht, so gibt es hier keine "Sonderangebote", wie es bei manchen Anbietern von Rechtshilfe besonders im Internet den Eindruck macht. Die Kosten einer Scheidung sind durch die Gesetze vorbestimmt und dürfen auch nicht duch einen Anwalt geringer angesetzt werden, da dieses dem Anwalt untersagt ist. Eine kostengünstigere Scheidung ist nur möglich, wenn beide Ehepartner sich einig sind, sich scheiden zu lassen und ein Ehepartner auf eine Rechtsvertretung verzichtet, stattdessen dem Scheidungsantrag des anderen Ehepartners nur zustimmt. Gesetzlich ist dies zugelassen, da eine anwaltliche Vertretung nur für die Antragstellung auf Scheidung vorgeschrieben ist.

Also: Es gibt keine Preiskonkurrenz unter Anwälten! Wenn Sie sich einmütig scheiden lassen wollen und ansonsten alles bereits geregelt haben, wenden Sie sich trotzdem an den Fachanwalt, der Ihnen auch hier immer die optimale Rechtsvertretung garantiert, ohne dass es Sie einen Cent mehr kosten muss.

Was für die Scheidung gilt, trifft im Übrigen auch für alle anderen gerichtlichen Verfahren zu. Aufgrund des Verbots, die vorgeschriebenen Gebühren zu unterbieten, haben Sie überall und bei jedem Anwalt die gleichen Kosten zu erwarten. Allerdings gibt es auch zu bedenken, dass ein Rechtsanspruch häufig auf verschiedenen Wegen erreicht werden kann.

So zum Beispiel beim Kindesunterhalt, wo es neben dem normalen Unterhaltsverfahren das Einstweilige Anordnungsverfahren gibt, sowie das sogenannte Vereinfachte Unterhaltsverfahren, das kostengünstiger ist und dabei noch schneller sein kann. Um hier den richtigen Weg zu nehmen und dabei auch noch Ihre Kosten im Auge zu behalten, ist die Beratung durch einen Fachanwalt immer vorzuziehen.

Bei außergerichtlichen Vertretungen hat der Anwalt die Möglichkeit, innerhalb eines vorgegebenen Gebührenrahmens seine Kosten zu bestimmen. Aber auch hier sollten Sie nicht einfach nur an die Kostenfolgen denken, denn der "billigste" Weg ist nicht immer am Ende der Beste. Wenn Ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten begrenzt sind, kann (und soll sogar) der Anwalt dies ohnehin in seiner Kostenberechnung berücksichtigen. Eine solche Vorgehensweise kann ich Ihnen an dieser Stelle nur zusichern.

Unterhaltsansprüche stellen häufig einen Punkt im Rahmen der Trennung und Scheidung dar, treten aber auch isoliert auf, so zum Beispiel, wenn die Ehefrau von ihrem geschiedenen Ehemann nach Jahren der Trennung den Unterhalt für sich und ihre Kinder neu berechnet haben will oder wenn die Eltern pflegebedürftig werden und Rente und Pflegegelder zur Deckung der Kosten nicht ausreichen. Außerdem hat natürlich auch das uneheliche Kind gegenüber seinem Vater einen Anspruch auf Kindesunterhalt.

Der Umgang mit Unterhaltsansprüchen erfordert sowohl das Wissen um die verschiedenen Wege, zu denen man zu einem Unterhaltstitel kommen kann, als auch die Kenntnis darüber, was eigentlich Gegenstand der Unterhaltsberechnung ist, inwieweit Einkommen und Vermögen anzurechnen sind ebenso wie laufende Verbindlichkeiten.