Eines der elementarsten Bedürfnisse des Menschen ist es, ein Dach über dem Kopf zu haben. Wer erst mal vor die Tür gesetzt wurde, verliert schnell den Boden unter den Füßen. Aber keine Angst: Als Mieter haben Sie zwar Pflichten, aber auch weitreichende Rechte.
In allen mietrechtlichen Fragen kann ich Ihnen weiterhelfen. Die anwaltliche Beratung ist, anders als bei interessengebundenen Vereinigungen, nicht mit dem Nachteil einer unter Umständen mehrjährigen Mitgliedschaft verbunden. Ich schätze Ihre Erfolgsaussichten ein und nehme ausschließlich Ihre Interessen wahr.
Mündliche Mietverträge sind durchaus erlaubt. Sicherer ist aber immer die Schriftform. Dafür üblich sind Formularmietverträge (Musterverträge). Ungelesen sollten Sie einen Mietvertrag trotzdem nie unterschreiben. Am sichersten ist es, ihn von Ihrem Anwalt auf Herz und Nieren prüfen zu lassen, um dort eingreifen zu können, wo der Vermieter unberechtigte Änderungen zu Ihrem Nachteil vornehmen will.
Verstehen Sie beim Punkt Mieterhöhungen nur noch Bahnhof? Der Vermieter muss sich auf jeden Fall an ein bestimmtes Verfahren halten. Modernisiert er die Wohnung und erhöht damit den Wohnwert, kann er die Miete ebenfalls anheben. Um wie viel in welchem Fall, kann ich Ihnen sagen.
Eine Untervermietung setzt das Einverständnis des Vermieters voraus. Das aber muss er geben, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Das eindeutig zu formulieren ist zwar keine Hexerei, aber eine Sache für Ihren Anwalt. Das Aufnehmen Ihres Lebenspartners in die Wohnung ist zum Beispiel noch lange kein Grund zur Kündigung.
Eigentlich ist die Renovierung Sache des Vermieters. Es hat sich jedoch seit einiger Zeit eingebürgert, dass der Vermieter die Renovierung auf den Mieter überträgt. Doch nicht jede vertragliche Vereinbarung ist wirksam.
Angesichts einer Fülle von verschiedener Rechtsprechung zu diesem Thema ist anwaltlicher Rat gefragt. Sie wollen ja schließlich nicht viel Zeit und Geld investieren, wenn Sie zur Renovierung nicht verpflichtet sind. Auf der anderen Seite hat man auch nicht gerne einen kostenträchtigen Streit mit dem Vermieter, wenn man dann nachher im Unrecht ist. Hier kann ich Ihnen weiterhelfen und Zeit, Kosten und Nerven sparen.
Nicht jede Kündigung muss von Ihnen einfach hingenommen werden. Besteht ein sogenanntes Dauerwohnrecht, entfällt jede vom Mieter nicht gewollte Kündigungsmöglichkeit. In jedem Fall muss der Vermieter schriftlich kündigen, Kündigungsgründe nennen und eigenhändig unterschreiben. Sie können einer Kündigung auch widersprechen, wenn sie eine Härte bedeutet, die sich nicht durch berechtigte Interessen des Vermieters rechtfertigen lässt. Lassen Sie sich also vorher anwaltlich beraten, anstatt einer ungerechtfertigten Kündigung einfach nachzugeben.
Natürlich: Es gibt auch berechtigte Kündigungen. Zum Beispiel, wenn Sie die Miete einfach nicht mehr bezahlen oder der Vermieter einen Eigenbedarf erklärt. Letzteres ist aber nur möglich, wenn er die Wohnung aus plausiblen Gründen für sich oder Angehörige benötigt. Sollte der Vermieter den Eigenbedarf nur vortäuschen, kann ihn das teuer zu stehen bekommen.