Die Rechte des Vermieters

Sie wollen Ihr Wohneigentum wirtschaftlich angemessen verwerten. Das wird Ihnen heutzutage nicht leicht gemacht. Die Anpassung der Mieten ist für viele Wohnungseigentümer ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang. Undurchschaubar die Flut der Miethöhegesetze und die dazu entstandene Rechtssprechung. Eine anwaltliche Beratung kann Ihnen hier Durchblick verschaffen, egal ob es um eine zuverlässige Anpassung der Mieten geht oder darum, an welchen Modernisierungsmaßnahmen sich der Mieter beteiligen muss.

Auch bei der Nebenkostenabrechnung gibt es vielfältige Probleme. Als im Mietrecht tätiger Anwalt kann ich Ihnen beispielsweise dabei helfen, Ihre Abrechnungen oder die Ihres Wohnungseigentumsverwalters in eine für den Mieter gültige und für alle verständliche Form umzusetzen.

Wenn der Mieter nicht mehr zahlt, ist schnelles Handeln angesagt, denn Zeit ist Geld. Eine rasche Reaktion hilft, größeren Schaden zu vermeiden.

Eine gerichtliche Auseinandersetzung lässt sich dabei - im Interesse aller - oft vermeiden. Hier kann ich Ihnen wertvolle Vermittlerdienste anbieten. Ein Gespräch mit dem säumigen Mieter führt meist schnell und unbürokratisch zu einer Lösung, mit der auch Sie als Vermieter gut leben können.

Nur der Anwalt dient ausschließlich - im Rahmen der Rechtsordnung - Ihren Interessen. Im Gegenzug zu vielen anderen Beratern sind Anwälte unabhängig, zur Verschwiegenheit verpflichtet und stehen ausschließlich auf Ihrer Seite. Bei Vertragsmustern können sich Interessenprobleme ergeben. Als Ihr Anwalt habe ich nur Ihre Interessen im Auge und nicht eventuelle weitere Interessen von Gesamtvereinen oder -verbänden.

In einem ersten Beratungsgespräch können Sie sich ganz allgemein informieren. Fragen Sie gleich zu Beginn nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für mich als Anwalt selbstverständlich.