Trennung & Scheidung

Wenn ein oder beide Ehepartner sich entschieden haben, nicht mehr zusammenleben zu wollen, kommt es früher oder später zur Scheidung. Vom Auszug eines Ehepartners bis zum eigentlichen Scheidungstermin gibt es schon einige Dinge zu klären: Bei wem werden die Kinder leben, wieviel Unterhalt muß der eine Ehepartner für den anderen und die gemeinsamen Kinder zahlen, was passiert mit dem gemeinsamen Vermögen (oder den Schulden) und wie soll der Haushalt verteilt werden? Das sind nur einige Fragen, die sich schon im Rahmen einer Trennung stellen können.

Mit dem Scheidungsverfahren werden neben der Scheidung dann noch der Versorgungsausgleich und bis dahin zwischen den Eheleuten nicht geregelte Punkte geklärt. Da das Recht der Trennung und Scheidung sehr komplex ist, sollten Sie hier möglichst frühzeitig einen Fachanwalt zu Rate ziehen, weil zum Beispiel jeder Monat, den Sie als Unterhaltsberechtigter ablaufen lassen, ohne Unterhalt nachweislich zu verlangen, ein verlorener Monat ist, für den Sie später keinen Unterhalt mehr nachfordern können.

Ringe

Folgende Regelungen können im Rahmen einer Scheidung getroffen werden, wenn über diese nicht zuvor eine gütliche Einigung getroffen werden konnte:

  • Versorgungsausgleich (die gegenseitigen Rentenausgleichsansprüche)
  • Sorgerecht für die Kinder (oder Teile davon, wie. z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht)
  • Umgangsrecht mit den Kindern
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Wohnungszuweisung
  • Hausrat
  • Zugewinn (Aufteilung des ehelichen Vermögens)

Für den Fall, dass ein Ehepartner sich zum Beispiel weigert, dem anderen Unterhalt zu zahlen oder sich diesem gegenüber gewalttätig verhält, bedarf es schnellen Handelns. Hier hat Ihnen das Gesetz die Möglichkeit eingeräumt mittels sogenannter "einstweiliger Anordnungen" schnell zu Ihrem Recht zu kommen, wenn eine Notsituation einer raschen Regelung bedarf und nicht abgewartet werden kann, bis das sich häufig viele Monate hinziehende Hauptverfahren abgeschlossen ist. Für rasche Ergebnisse sorgt ein spezialisierter Fachanwalt am besten.

Natürlich können alle Entscheidungen im Gerichtsverfahren getroffen werden. Eine kostengünstigere Lösung - insbesondere bei vorhandenem Vermögen - kann aber die außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsvereinbarung sein, die dann sinnvoll ist, wenn die Eheleute willens sind, eine gemeinsame, vernünftige und für beide Seiten gerechte Lösung zu finden. Auch hier sollten Sie auf die Unterstützung durch einen versierten Fachanwalt nicht verzichten.