Alle Behörden sind an Recht und Gesetz gebunden. Sie unterliegen insbesondere dem maßgeblichen Verfahrensrecht für das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren. Um Ihre Rechte zu wahren, sollten Sie die Grundzüge des Verfahrensrechts kennen. Das Verwaltungsverfahren gliedert sich grob in drei Teile: Antrag, Widerspruchsverfahren und Klageverfahren.
Wenn Sie soziale Hilfe benötigen, stellen Sie den Antrag möglichst sofort. Grundsätzlich gilt das Antragsprinzip. Das bedeutet, dass fast alle Sozialleistungen erst ab Antragsstellung bewilligt werden. Die Behörde MUSS jeden Antrag aufnehmen, selbst wenn er noch so unsinnig sein mag. Lassen Sie sich niemals einfach so wegschicken, auch wenn der Sachbearbeiter dies versucht! Lassen Sie sich die Einreichung von Unterlagen quittieren. Wenn Sie sich alleine nicht trauen oder einen Zeugen zugegen haben wollen, nehmen sie einen Bekannten mit. Auch hierauf haben Sie ein Recht. Wenn die Behörde Ihnen etwas verweigern will, stellen Sie einen Antrag dazu und verlangen Sie die schriftliche Bestätigung Ihres Antrags. Wenn sich Ihre Situation verschlechtert hat, haben Sie auch das Recht einen Änderungsantrag zu einem schon bestehenden Bescheid zu stellen.
Sollte ein Antrag von Ihnen ganz oder teilweise abgelehnt werden, haben Sie in der Regel das Recht, gegen diesen innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheides Widerspruch einzulegen. In jedem Bescheid steht ein Hinweis hierauf ganz am Ende, den Sie bitte genau durchlesen. Die Frist von einem Monat ist auf jeden Fall zu beachten. Können Sie einen Rechtsanwalt nicht rechtzeitig beauftragen, legen Sie selbst Widerspruch bei der Behörde ein. Hierzu genügt erst einmal der Satz: Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom (Datum) ein. Natürlich muss auch erkennbar sein, wer den Widerspruch wann und gegen wen einlegt. Einer Begründung bedarf es nicht unbedingt. Diese kann Ihr Anwalt später noch nachreichen.
Sollte das Widerspruchverfahren nicht in Ihrem Sinne ausgehen, folgt - wiederum mit einer Frist von einem Monat - das Klageverfahren. Auch hierüber muss Sie die Behörde am Ende des Widerspruchsbescheides aufklären. Auch diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten, denn jede versäumte Frist führt in der Regel dazu, dass ein Bescheid endgütlig rechtskräftig und damit nicht mehr angreifbar wird. Spätestens hier empfehle ich die rechtzeitige Einschaltung eines Anwalts Ihres Vertrauens.