Arbeitslosengeld II

Das Recht der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurde am 01.01.2005 durch die Hartz IV Reform entscheidend verändert. Das Bundessozialhilfegesetz existiert nicht mehr; an seinen Platz sind das SGB II und das SGB XII getreten.

Für viele Bürger in Deutschland hat dies einschneidende Veränderungen mit sich gebracht - einige Personenkreise haben nun einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (kurz: ALG II), den sie vorher nicht hatten, aber nicht wenige haben dadurch auch finanzielle Einbußen erlitten.

Seit Einführung des ALG II hat sich der Bedarf an rechtlicher Beratung erheblich erhöht. Folgende Punkte geraten dabei immer wieder in den Fokus rechtlicher Auseinandersetzungen:

  • Einkommen und Unterhalt werden falsch angerechnet
  • Miete bzw. Mietneben- und Heizkosten werden nicht vollständig übernommen
  • Leistungen werden zurückgefordert
  • Wegen des Verstoßes gegen die Mitwirkungspflichten werden Leistungen versagt oder sanktioniert
  • Anträge werden verzögert bearbeitet oder Unterlagen verschwinden
  • Probleme wegen der Notwendigkeit eines Umzugs und dessen Unterstützung
  • Darlehensgewährung, z.B. wegen unabweisbaren Bedarfs
  • Streit um Bedarfsgemeinschaften (z.B. wegen erwachsener Kinder oder bei Wohngemeinschaften)
  • ALG II versus Eigenheim, bzw. geschütztes Vermögen
  • Berechnung von ALG II bei Selbständigen mit geringem Einkommen