Das Recht der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurde am 01.01.2005 durch die Hartz IV Reform entscheidend verändert. Das Bundessozialhilfegesetz existiert nicht mehr; an seinen Platz sind das SGB II und das SGB XII getreten.
Für viele Bürger in Deutschland hat dies einschneidende Veränderungen mit sich gebracht - einige Personenkreise haben nun einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (kurz: ALG II), den sie vorher nicht hatten, aber nicht wenige haben dadurch auch finanzielle Einbußen erlitten.
Seit Einführung des ALG II hat sich der Bedarf an rechtlicher Beratung erheblich erhöht. Folgende Punkte geraten dabei immer wieder in den Fokus rechtlicher Auseinandersetzungen: