Im Schnitt ist jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt. Schuld oder nicht Schuld, das ist dabei immer wieder die Frage. Was für Sie eindeutig scheint, kann juristisch viel verzwickter sein. Die Erfahrung zeigt: Mögliche Ansprüche können erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden. Auch wenn Sie unschuldig in einen Unfall geraten sind, hat die gegnerische Versicherung immer handfeste eigene Interessen, gegen die Sie allein kaum ankommen - Recht haben und Recht bekommen sind dann schnell zwei sehr unterschiedliche Dinge.
Beim Unfall sind Sie meist auf sich allein gestellt. Deshalb hier ein paar Tipps, damit Sie Ihrem Recht später nicht hinterherlaufen:
Als im Verkehrsrecht tätiger Anwalt kann ich Ihnen sagen, wie gut Ihre Aussichten auf Schadensersatz sind. Ich weiß, welche Ansprüche (z. B. Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Haushaltsführungsschaden) Sie wie geltend machen können oder ob eine Mitschuld diese eventuell einschränkt. Ich vertrete Sie zudem auch gegenüber den Ordnungsbehörden und der Staatsanwaltschaft in ordnungs- oder strafrechtlichen Verfahren und gegenüber Ihrer Versicherung, wenn es zum Beispiel um die Klärung von Ansprüchen der Gegenseite geht oder um die Geltendmachung von Kaskoschäden.
Auch in den vielen kleinen Punkten der Schadensabwicklung helfe ich Ihnen: Wann kann Ihr Wagen in die Werkstatt, ohne dass Sie Schadenersatzansprüche verlieren? Benötigen Sie vom Arzt ein Attest zum Schmerzensgeldanspruch? Wie und wann sollen Sie mit Ihrer Versicherung sprechen? Nehmen Sie Ihren Kasko-Versicherer überhaupt in Anspruch? Brauchen Sie ein Sachverständigengutachten? Wie finden Sie einen geeigneten Sachverständigen? Und, und, und.
In jedem Fall ist die schnellstmögliche und umfassenste Abwicklung Ihres Schadensfalles über eine anwaltliche Vertretung gewährleistet. Als Anwalt vertrete ich ausschließlich Ihre Interessen und lasse mich von keiner Gegenpartei hinhalten oder durch irgendwelche Tricks Ihre Ansprüche beschneiden.