Verkehrsrecht

Im Schnitt ist jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt. Schuld oder nicht Schuld, das ist dabei immer wieder die Frage. Was für Sie eindeutig scheint, kann juristisch viel verzwickter sein. Die Erfahrung zeigt: Mögliche Ansprüche können erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden. Auch wenn Sie unschuldig in einen Unfall geraten sind, hat die gegnerische Versicherung immer handfeste eigene Interessen, gegen die Sie allein kaum ankommen - Recht haben und Recht bekommen sind dann schnell zwei sehr unterschiedliche Dinge.

Beim Unfall sind Sie meist auf sich allein gestellt. Deshalb hier ein paar Tipps, damit Sie Ihrem Recht später nicht hinterherlaufen:

  • Unfallstelle sichern!
  • Umgehend Polizei und - falls erforderlich - Rettungswagen rufen.
  • Auch wenn's schwer fällt - immer kühlen Kopf bewahren! Nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen.
  • Keine spontanen Schuldbekenntnisse!
  • Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, eine Skizze anfertigen oder fotografieren.
  • Notieren Sie Namen des Fahrers (Führerschein) und Halters (Fahrzeugschein), amtliches Kennzeichen sowie Versicherungsgesellschaft und -nummer Ihres Unfallgegners.
  • Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie notfalls Unstimmigkeiten oder falsche Sachverhalte.
  • Lassen Sie sich vor Ort von nichts und niemandem beeinflussen. Nehmen Sie keine kostenlosen Angebote von unseriösen "Unfallhelfern" (Abschleppunternehmern, Werkstätten, Mietwagenunternehmern) an, mit denen oft die Abtretung Ihrer Ansprüche verbunden ist.
  • Werden Sie über die Notrufsäulen oder den Zentralruf der Kraftfahrtversicherer mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung verbunden, lassen Sie sich auch von ihr nicht beeinflussen und treffen Sie keine festen Vereinbarungen, z. B. über die Erstattung eines Sachverständigengutachtens, die Reparatur in bestimmten Werkstätten u. v. m. Verweisen Sie die Versicherung am Besten direkt an Ihren Anwalt.

Als im Verkehrsrecht tätiger Anwalt kann ich Ihnen sagen, wie gut Ihre Aussichten auf Schadensersatz sind. Ich weiß, welche Ansprüche (z. B. Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Haushaltsführungsschaden) Sie wie geltend machen können oder ob eine Mitschuld diese eventuell einschränkt. Ich vertrete Sie zudem auch gegenüber den Ordnungsbehörden und der Staatsanwaltschaft in ordnungs- oder strafrechtlichen Verfahren und gegenüber Ihrer Versicherung, wenn es zum Beispiel um die Klärung von Ansprüchen der Gegenseite geht oder um die Geltendmachung von Kaskoschäden.

Auch in den vielen kleinen Punkten der Schadensabwicklung helfe ich Ihnen: Wann kann Ihr Wagen in die Werkstatt, ohne dass Sie Schadenersatzansprüche verlieren? Benötigen Sie vom Arzt ein Attest zum Schmerzensgeldanspruch? Wie und wann sollen Sie mit Ihrer Versicherung sprechen? Nehmen Sie Ihren Kasko-Versicherer überhaupt in Anspruch? Brauchen Sie ein Sachverständigengutachten? Wie finden Sie einen geeigneten Sachverständigen? Und, und, und.

In jedem Fall ist die schnellstmögliche und umfassenste Abwicklung Ihres Schadensfalles über eine anwaltliche Vertretung gewährleistet. Als Anwalt vertrete ich ausschließlich Ihre Interessen und lasse mich von keiner Gegenpartei hinhalten oder durch irgendwelche Tricks Ihre Ansprüche beschneiden.